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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des MW Media House

 

1. Wirksamkeit der AGB

Die Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz „AGB“ genannt) bestätigen, dass sie die nachfolgenden Nutzungs- und Betriebsbedingungen des MW Media House für die Bereiche Online- sowie Printmedium zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden sind. Bei fortgesetzter Nutzung der Onlinedienste des MW Media House sowie bei Aufrechterhaltung der Abonnements der Zeitschrift „CLUB Magazin“ wird die Zustimmung der Nutzer und Abonnenten zu der zuletzt in Geltung stehenden AGB angenommen.

 

2. Geltungsbereich

Zu den Medien des MW Media House zählen das Portal „www.club-magazin.at“ sowie die periodische Zeitschrift „CLUB Magazin“.

 

2.1. Onlinemedium

2.1.1. Nutzungsbedingungen und Urheberrechte

Das MW Media House behält sich an allen abrufbaren Texten, Grafiken, Fotos, Logos/Marken, Designs, etc. (im Folgenden kurz „Inhalte“ genannt) inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche ihr zustehende Rechte (Urheber-, Markenschutz-, und sonstige Immaterialgüterrechte etc.) vor. Die weitere Verbreitung der Inhalte ist ausschließlich im Rahmen eines privaten Gebrauchs erlaubt. Die Übernahme ganzer Beiträge oder eine Verbreitung von Inhalten zu gewerblichen Zwecken ist nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. Dies gilt auch für die Übernahme von Beiträgen nach § 44 Absatz (1) Urhebergesetz. Die unerlaubte Verwertung von geschützten Inhalten kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das MW Media House behält sich weiters ausdrücklich vor, das Onlineportal in seiner Gesamtheit oder auch nur Teile davon jederzeit einzuschränken, auszuweiten oder zu beenden. Der Nutzer kann aus dem Dienstleistungsanbot des MW Media House für Onlineportale keine wie auch immer gearteten Rechte für sich oder Dritte ableiten. Die Onlinedienste des MW Media House werden Ihnen unentgeltlich zum Abruf und zur damit verbundenen (temporären) Vervielfältigung in Ihrem Endgerät bereitgestellt. Die unentgeltliche Bereitstellung dieses Portals mit wertvollen redaktionellen Inhalten basiert auf der Finanzierung durch Werbeeinnahmen. Wir erteilen die Zustimmung zur privaten Nutzung des Angebots durch dessen Abruf und (temporäre) Vervielfältigung in ihrem Endgerät ausschließlich unter der Bedingung, dass Sie keine Werbeblocker verwenden, die das von uns gestaltete, Werbeeinschaltungen beinhaltende Layout verändern. Sollten in Ihrem Browser ein Werbeblocker installiert worden sein, verpflichten Sie sich, diesen beim Besuch von Onlinedienste des MW Media House zu deaktivieren.

 

2.1.2. Haftung

Das MW Media House haftet ausschließlich für jene Inhalte, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet hat. Die Haftung ist auf vorsätzliches sowie grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beschränkt und das MW Media House haftet nur soweit, als der Schaden vorhersehbar ist. Das MW Media House haftet nicht für user-generierte Inhalte, die auf ihren Onlineportalen verbreitet werden. Weiters haftet das MW Media House nicht für Schäden, die wegen dieser Inhalte verursacht worden sind, außer für den Fall, dass solche Schäden auf vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten MW Media House zurückzuführen sind. Im Falle von Rechtsverletzungen Dritter hat dieser das MW Media House völlig schad- und klaglos zu halten. Das MW Media House behält sich vor, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, den guten Sitten widersprechende oder sonst dem Ansehen des MW Media House zuwiderlaufende Inhalte, diese zu löschen und den Zugriff darauf zu sperren; Ansprüche gegen das MW Media House können in diesem Fall nicht gestellt werden. Das MW Media House behält sich ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und bei relevanten Tatbeständen Strafanzeige zu erstatten. Die Verfasser haben das MW Media House in jedem Fall vollkommen schad- und klaglos zu halten. Das MW Media House haftet insbesondere nicht für durch Downloads verursachte Schäden auf fremden Computersystemen und sonstigen technischen Geräten bzw. für einen allfälligen Verlust und verspäteten oder sonst mangelhaften Empfang von Daten oder Nachrichten.
Übermittelt ein Nutzer Inhalte zur Veröffentlichung an den Betreiber, gewährt der Nutzer dem Betreiber das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Inhalten einzuräumen sowie die Inhalte in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass die von ihm publizierten Inhalte richtig und rechtlich nicht zu beanstanden sind. Insoweit versichert der Nutzer insbesondere, dass er entweder Urheber der Inhalte ist oder über die entsprechenden Rechte verfügt, die Inhalte zu publizieren und dem Betreiber die angeführten Nutzungsrechte einzuräumen. Sofern die Inhalte (z.B. Fotos, Videos etc.) Personen abbilden, versichert der Nutzer, dass die abgebildete Person, sofern nötig, mit der Veröffentlichung einverstanden ist; soweit der Nutzer andere Personen zum Gegenstand seines Beitrags macht, erklärt er, dass sein Beitrag diesbezüglich wahr ist und nicht in die Ehre oder andere Rechte dieser Person eingreift.
Es ist dem Nutzer untersagt, Werbung jeder Art und rechtsverletzende Inhalte, insbesondere rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- oder geschäftsschädigende Inhalte, in Bereiche des Portals einzustellen. Bei Verstößen behält sich der Betreiber rechtliche Schritte und insbesondere die Löschung der jeweiligen Inhalte vor.
Der Betreiber ist nicht in der Lage, Inhalte (etwa Kommentare) von Nutzern im Voraus zu prüfen. Der Nutzer haftet für seinen Inhalt selbst und garantiert dem Betreiber die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die Innehabung aller notwendigen Rechte und die Wahrung von vertraglichen Verpflichtungen. Eine Haftung des Betreibers, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.

 

2.1.3. Datenschutz

Die Nutzer haben die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung vollständig einzuhalten. Sie sind damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten, insbesondere bei Teilnahme an Gewinnspielen, von MW Media House gespeichert und zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Sie sind weiters mit der Übermittlung von Stammdaten an das MW Media House und der mit ihr im Sinne des § 228 UGB verbundenen Unternehmen einverstanden. Die Nutzer stimmen ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS, etc. auch in Form von Massensendungen, Newslettern und auch zu Werbezwecken über Aktionen seitens des MW Media House informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Das MW Media House setzt Software zur Analyse der Benutzung ihrer Websites ein. Hierdurch kann die Nutzung der Webseiten ausgewertet und es können wertvolle Erkenntnisse über die Bedürfnisse der Nutzer gewonnen werden. Diese Erkenntnisse tragen dazu bei, die Qualität des Angebotes des MW Media House für ihre Nutzer noch weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere sogenannte „Cookies“ zum Einsatz. Cookies sind Textdateien, die auf dem Computer des Besuchers der Webseite gespeichert werden. Sie ermöglichen die Wiedererkennung eines Nutzers bei einem erneuten Besuch der Website. Dies ermöglicht MW Media House die oben beschriebene Auswertung der Nutzung durchzuführen. Cookies werden von der ÖWA zur einheitlichen Analyse der österreichischen Mediennutzung im Internet, von NUGG zur optimalen Steuerung der Werbung sowie von Google eingesetzt, wobei die dabei gewonnenen Dateien anonymisiert gespeichert werden. Das MW Media House behält es sich vor, Cookies anderer Anbieter einzusetzen oder die bestehenden Cookie-Anwendungen zu ersetzen, sofern die von neuen Anbietern generierten Daten anonymisiert gespeichert werden. Cookies können im Allgemeinen durch entsprechende Browsereinstellungen abgelehnt oder gelöscht werden. In diesem Fall ist es möglich, dass nicht mehr alle Funktionen der Websites zur Gänze nutzbar sind. Weiters werden von der eingesetzten Software technische Daten, einschließlich der IP-Adresse eines Nutzers gesammelt und gespeichert. Keinesfalls werden jedoch die hinter diesen Daten stehenden Personen identifiziert oder persönliche Daten gesammelt oder offengelegt. Auch werden diese Daten nicht mit sonstigen von Nutzern allenfalls bekanntgegebenen persönlichen Daten in Verbindung gebracht. Mit der Nutzung der Websites dees MW Media House wird der oben beschriebenen Vorgangsweise zur Analyse der Benutzung dieser Websites zugestimmt.

 

2.1.4. Links

MW Media House kann jeden Nutzer mittels externer Links auf andere Seiten im Internet verweisen. Die Aufnahme von Links zu anderen Onlineportalen bedeutet nicht, dass das MW Media House diese Seiten billigt, ihnen zustimmt, oder mit ihren Betreibern in geschäftlicher oder sonstiger Verbindung steht. Sofern Nutzer Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt das MW Media House keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Webseiten noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Darüber hinaus dürfen Nutzer keine Rechte Dritter verletzen.

 

2.1.5. Gewinnspiele

MW Media House ist berechtigt, bei einzelnen Gewinnspielen den Kreis der teilnahmeberechtigten Personen einzuschränken. Hierauf wird jeweils in gesonderten Teilnahmebedingungen hingewiesen. Im Falle von Manipulationsversuchen ist das MW Media House berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren oder gänzlich von Verlosungen auszuschließen. Preise von Quiz, Gewinnspielen, Umfragen, etc. auf den Websites des MW Media House werden nur innerhalb Österreichs versendet oder sind am Unternehmenssitz des MW Media House auf eigene Kosten des Gewinners abzuholen, falls nicht anders angegeben. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinnes und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.

 

2.1.6. Crawler

Der automatisierte Abruf der Websiteinhalte ist nur unter Einhaltung der folgenden Regeln gestattet: Die in der Robots.txt hinterlegten Anweisungen müssen vollständig eingehalten werden. Aus der Kennung des Useragent des Crawlers (alias Spider, Robot, Bot) muss dessen Betreiber und eine Kontaktmöglichkeit eindeutig hervorgehen. Die Zugriffsrate darf 1 Request pro Sekunde nicht überschreiten. Die weiter oben angeführten Copyright-Hinweise gelten auch für die Daten die Crawler sammeln. Anwender oder Programme die den angeführten Regeln nicht entsprechen, wird das MW Media House durch alle zulässigen und geeigneten Maßnahmen am Zugriff auf unsere Webinhalte hindern.

 

2.1.7. Beendigung

MW Media House behält sich vor, das Portal in seiner Gesamtheit oder Teile davon jederzeit einzuschränken oder zu beenden. Dazu zählen insbesondere die kostenfreien Dienste und Angebote des Portals.

 

2.2. Printmedium („CLUB Magazin“)

2.2.1. Abonnement-Vertrag
Der vereinbarte Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung durch den Abonnenten rechtzeitig (das heißt zumindest 10 Kalendertage vorher) beim MW Media House eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminabgabe gilt eine schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Mit Bestätigung des Abonnements durch den Verlag oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Annahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

 

2.2.2. Gebühren

Die Abonnementgebühren sind generell im Voraus fällig. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist ab der nächsten Abo-Periode der erhöhte Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Allfällige Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig angekündigt. Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) besteht kein Belieferungs- oder Entschädigungsanspruch. Bei Umzügen ist das MW Media House die neue Anschrift des Abonnenten unverzüglich mitzuteilen.

 

2.2.3. Zustellung und Zahlungsverzug

Die Zustellung des CLUB Magazin erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet das MW Media House nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende CLUB Magazin-Exemplare wird keine Haftung übernommen. Sobald und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung des Magazins einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

 

2.2.4. Erfüllungsort und Nebenbestimmungen

Eine Abänderung oder Ergänzung des Abonnementvertrages bzw. der vorgenannten Abonnementbedingungen ist nur wirksam, wenn sie dem Abonnenten schriftlich übermittelt wird und dieser binnen 4 Wochen nicht Widerspruch erklärt. Auf dieses Recht wird eigens hingewiesen. Erfüllungsort – bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – ist der Sitz des Verlages. Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

 

2.2.5. Kündigung des Abonnements

Das Abonnement kann durch den Abonnenten jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich (in Briefform an: MW Media House oder CLUB Magazin, Amthofensiedlung 11/6, 8463 Leutschach; oder per E-Mail an office@club-magazin.at) gekündigt werden.

 

3. Inserate

3.1. Allgemeines

Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Verlags (z. B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.

 

3.2. Auftragserteilung

Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1 KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurückzutreten. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform.

 

3.3. Auftragsabwicklung

Anzeigen sind innerhalb der angegebenen Frist zu konsumieren. Nicht konsumiertes Anzeigenvolumen verfällt ohne Barablöse oder Rückzahlung bereits bezahlter Anzeigen ersatzlos. Sofern sich keine Frist aus dem Vertrag ergibt, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres und hier monatlich zu konsumieren, außer es ergeben sich aus dem Anzeigenbetrag und der Anzeigengröße andere Vorgaben.

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit.

Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.

Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Verlag nicht.

Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Verlages grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden.

Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellungen zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.

Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.

Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Verlages besteht in diesem Zusammenhang nicht.

Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.

Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Copies, Filme oder grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

Beanstandungen aller Art sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben.

Der Auftraggeber garantiert und haftet dafür, dass das Inserat gegen keinerlei rechtliche Vorgaben, nicht gegen das Ansehen des Verlags oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe lt. Glückspiel) und alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z.B. Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO bzw. § 6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Verlag vor, die Annahme des Inserats abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, Namen und Anschrift bzw. sonstige Daten des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs. 1 zweiter und dritter Satz UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden (z.B. Magistrat, Polizei), Gerichten, oder sonstigen Dritten (zB gem. § 18 Abs 4 ECG) mitzuteilen. Der Verlag behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Er kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlags geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen, Urteilsveröffentlichungen und (vorläufigen) Mitteilungen), vollkommen schadlos und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten; dies umfasst daher auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen. Ansprüche des Auftraggebers welcher Art auch immer sind ausgeschlossen.

Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere aufgrund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen u.a.) sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

 

3.4. Berechnung & Bezahlung

Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen. Der Verlag ist unter wichtigen Umständen auch berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut §§ 456 ff UGB verrechnet. Weiters werden aus dem Titel des Zahlungsverzuges die Satz- und Inkassospesen, Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung, gem. §1333 Abs. 2 ABGB geltend gemacht. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Verlag bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kosten für Lithografien bzw. für die Übertragung digitaler Daten hat der Auftraggeber zu zahlen. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

 

3.5. Stornos

Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der den Verlag zehn Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrages. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (mehrere Schaltungen von Inseraten) ist nach der ersten Schaltung nicht mehr möglich. Für Premiumplatzierungen, U4-, U2 / Seite 3-, U3- Platzierungen liegt eine schrifliche Bestätigung des Verlages vor. Bei Stornierung gelten folgende Bedingungen: U4, U3, U2 / Seite 3: bis zu 6 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert; Premiumplatzierungen & Sonderwerbeformen (Beilagen und Beileimer): bis zu 3 Monate vor Anzeigenschluss ohne Stornogebühren – danach 50% Stornogebühr vom Bruttomediawert.

 

3.6. Sonstige Bestimmungen

Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlen. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekanntgegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die Verlagsgruppe und deren Tochterunternehmen über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

3.7. Besondere Bestimmungen für Online-Anzeigen

Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes), müssen spätestens 5 Werktage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und den IAB-Standards entsprechend seitens des Auftraggebers übermittelt werden. Der Verlag hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen u.a.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Verlag auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen. Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Ad-Impressions u.a.) ist der Verlag von allen daraus sowie aus den durch die externe (Ad-) Server-Anbindung der veröffentlichten Werbung resultierenden Ansprüchen freigestellt, wobei sämtliche Kosten umfasst sind. Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist der Verlag unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.

Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.

Der Verlag gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren.

Der Verlag ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird.

Die Sperrung befreit den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat vielmehr die Möglichkeit, das Werbematerial innerhalb einer Nachtfrist von zwei Wochen ab Information durch den Verlag nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschalten. Der Auftraggeber hat dem Verlag die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

 

4. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Formalbestimmungen

Soweit sich aus dem KSchG nichts Abweichendes ergibt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Änderungen der gegenständlichen AGB sind jederzeit möglich und werden mit dem der Erstveröffentlichung folgenden Tag rechtswirksam. Hinweise über Änderungen werden über ein Online- und/oder Printmedium des MW Media House mitgeteilt. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder diese AGB Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

MW Media House, 01.01.2024